Der Verein

In unsere Satzung ist der Zweck des Vereins genau definiert. Die Wiedereinführung, Erhaltung, Haltung und Zucht der ursprünglich in Deutschland heimischen und heute vom Aussterben bedrohten Dunkle Europäische Biene (Apis mellifera mellifera) und damit der Erhalt der Biodiversität und eines Kulturguts. Schaut man sich die Historie der Dunkeln Biene in Deutschland an, wird schnell erkannt das diese Biene unsere Heimische Biene ist. Von 1902 bis 1959 wurde die Zucht mit der Dunkeln Biene in Deutschland intensiv Betrieben. Namhafte Personen wie, Götze, Zander, Mangold, Fleischmann und Rutner, uvm. waren involviert. Die Unterart Apis mellifera mellifera L. mit den deutschen Stämmen wie z.B. Nigra, Wilhelmina und Dora war Grundlage der Zucht für die Reinzuchtbelegstelle „Ohrwaschl“ bei Erlangen.

Die Unterart Apis mellifera mellifera L. wurde nach den geschichtlichen Aufzeichnungen in die skandinavischen Länder verdrängt, der Stamm Nigra nach südlich der Alpen. Der Verein bemüht sich in den skandinavischen Ländern, der Schweiz, die dortigen vorkommen der Dunklen Bienen zu Untersuchen und diese wieder in Deutschland heimisch zu machen. 

Auch arbeiten wir daran Schutzgebiete für die Dunkle Biene in Deutschland einzurichten. Ein Erfolg haben wir mit der gesetzlich Geschützen Bellegstelle Stumpfwald. Schaut man hierfür unser Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der BRD an, ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz? Als der Naturforscher Carl von Linné 1758 die Westliche Honigbiene Apis mellifera beschrieb, verwendete er die in Mittel- und Nordeuropa einzige einheimische Honigbiene als Nominalform: Apis mellifera mellifera Linnaeus 1758, die sogenannte Dunkle Biene. Die Wildbienen-Taxonomie zeigt, dass die häufig vorgenommene Trennung von Honigbiene und Wildbiene wissenschaftlich unzulässig ist. Die Honigbiene ist eine Vertreterin der echten Bienen und damit eine Wildbiene und ein Wildtier. 

Da die Unterart Apis mellifera mellifera in Deutschland heimisch war, müssen Bestandserhebungen vorgenommen werden, um den Gefährdungsgrad bestimmen und Schutzmaßnahmen einleiten zu können. Das bedeutet, dass wild lebende Honigbienenvölker kartiert und ihre genetische Ausstattung untersucht werden muss. Sollten dabei Völker der Dunklen Biene nachgewiesen werden, müssen diese nach § 1 (2) BNatSchG [17] und § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG unter Schutz gestellt werden. Können trotz Kartierungen keine Völker der Dunklen Biene mehr nachgewiesen werden, muss diese in den Roten Listen des Bundes sowie der EU als „ausgestorben oder verschollen“ geführt werden. Nach § 37 (1) Punkt 3 BNatSchG. Die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter, wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets) [17] sind dann Wiederansiedlungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Wer sich interessiert für die Historie der Dunklen Biene in Deutschland kann ich die Webseite der Dipl. Biologin Sigrun Mittel empfehlen: (https://bienen-dialoge.de/die-dunkle-biene-apis-mellifera-mellifera/)

Die weiteren Themen im Verein wie die Erhaltungszucht, Ausbildungen und Schulungen, Landschaftsschutz und Mitgliedschaft beschreibe ich näher in den Seiten der Webseite. 

In diesem Sinne „Es gibt viel zu tun, packen wir es an“.